Bußgelder

Bußgelder und Geldauflagen sind eine wichtige Unterstützung der Arbeit von kinderherzen.

Dank dieser finaziellen Zuwendungen können wir in die Herzforschung investieren und beispielsweise die Entwicklung der mitwachsenden Herzklappe vorantreiben, damit herzkranke Kinder nicht mehrfach am Herzen operiert werden müssen. Außerdem helfen uns Bußgelder dabei, moderne medizinische Geräte für kinderherzchirurgische Einrichtungen anzuschaffen, die im normalen Kliniketat nicht vorgesehen sind.

 

BußgelderSie als Strafrichter oder Staatsanwalt entscheiden über die Vergabe von Bußgeldern und haben die Möglichkeit kinderherzen zu unterstützen.
Dadurch tragen Sie dazu bei, dass herzkranke Kinder aufwachsen wie andere Kinder auch und die Chance auf ein unbeschwertes Leben haben.

 

  • Wir haben ein Extra-Konto für Geldauflagen eingerichtet, so dass für Geldauflagen nicht unbeabsichtigt eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden kann.
  • Wir garantieren eine zeitnahe Abwicklung, sehen sofort wenn ein Zahlungsverzug eingetreten ist und informieren das Gericht umgehend darüber.
  • Wir garantieren die transparente Abwicklung nach den geltenden Datenschutzbestimmungen

kinderherzen-Sonderkonto für Geldauflagen

Bank im Bistum Essen
IBAN: DE51 3606 0295 0020 0390 27
BIC: GENODED1BBE

Für Geldauflagen werden keine Spendenbescheinigungen ausgestellt.

Wir halten für Gerichte und Staatsanwaltschaften ein Geldauflagen-Paket, bestehend aus einem Aufkleber mit unserer Adresse, Kontoverbindung und speziellen Überweisungsträgern, bereit.