Satzung

kinderherzen verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

Durch die Spenden unserer Förderer werden Projekte der Kinderherzchirurgie, zum Beispiel auf den Gebieten der öffentlichen Gesundheitspflege, der Wissenschaft und Forschung, der Aus- bzw. Weiterbildung von Fachkräften sowie der Information über die Früherkennung und Behandlung von angeborenen Herzfehlern, unterstützt. Dabei ist der Verein selbstlos tätig und verwendet die zur Verfügung stehenden Mittel ausschließlich für die satzungsmäßigen Zwecke. Sie interessieren sich für unsere Satzung: Dann können Sie die vollständige Fassung kostenfrei bei uns bestellen.

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